Bestattung

Ein geliebter Mensch ist gestorben – das tut weh, selbst wenn er schon alt war und vielleicht lange und schwer leiden musste. Noch tragischer ist es, wenn dieser Mensch plötzlich und unerwartet mitten aus dem vollen Leben gerissen wurde. Für die Angehörigen bedeutet das Trauer und Schmerz. Gleichzeitig stellen sich aber auch viele Fragen. Hier einige grundlegende Hilfen für Betroffene:

Was ist zu tun?

1. Setzen Sie sich zunächst mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung. Der Bestatter kümmert sich um alle Formalitäten und nimmt Ihnen Behördengänge ab. Das Bestattungsinstitut informiert auch unser Pfarramt und stimmt mit dem Pfarrer und der Friedhofsverwaltung den Termin für die Beerdigung/Trauerfeier ab. Bestattungen können von Montag bis Freitag vorgenommen werden – nicht jedoch am Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen. Sie finden auf dem Neuen Friedhof in Öschelbronn statt.

2. Unser Pfarrer möchte Ihnen als Seelsorger auf dem schweren Weg des Abschiednehmens beistehen. Beim Tod eines nahestehenden Menschen fühlt man sich in aller Regel hilflos und ohnmächtig, vielleicht weil das Thema Tod nie laut ausgesprochen wurde. Deshalb führt der Pfarrer ein Gespräch mit den Angehörigen. Dieses Gespräch dient auch der Vorbereitung der Beerdigung/Trauerfeier. Hilfreich ist dabei ein tabellarischer oder ausformulierter Lebenslauf des/der Verstorbenen.

Gestaltung der Trauerfeier

In der Regel werden in der gottesdienstlichen Feier zwei Lieder aus dem (alten) badischen Gesangbuch gesungen. Bei besonderen Umständen kann ein Trauergottesdienst auch ohne gemeinsam gesungene Lieder stattfinden. Sie sollten jedoch bedenken: Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Trauergäste, die mitsingen. Deren Gesang kann Sie mittragen und Ihnen in Ihrem Schmerz eine Hilfe sein. Die Alternative besteht darin, eine Sängerin/einen Sänger oder Musiker/in um 1-2 musikalische Beiträge zu bitten.

Kosten

Kirchenmitgliedern entstehen keine Kosten für die kirchliche Bestattung. Wenn Sie uns dennoch eine freiwillige Spende zukommen lassen möchten, sind wir Ihnen dafür sehr dankbar.

Die Aufwendungen für die Orgelbegleitung auf dem Friedhof stellt Ihnen das Rathaus zusammen mit den Friedhofsgebühren in Rechnung.

Beerdigungskaffee im Gemeindehaus

Für das Kaffeetrinken nach einer kirchlichen Bestattung können Sie Räume des Gemeindehauses mieten – sofern es keine Überschneidung mit Gemeindeveranstaltungen gibt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Aussegnung

Wenn Sie eine Aussegnung des gerade verstorbenen Menschen zu Hause bzw. im Johanneshaus oder in der Klinik Öschelbronn wünschen, rufen Sie bitte umgehend in unserem Pfarramt an. Ist der/die Angehörige in einem auswärtigen Krankenhaus oder Altenheim verstorben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Klinikseelsorger bzw. dem dortigen Pfarramt auf.

Totengedenken im Gottesdienst

Nach der Bestattung erinnern wir uns in einem der folgenden Sonntagsgottesdienste (10.00 Uhr in der Evang. Sankt Georgs-Kirche) noch einmal der/des Verstorbenen, nennen vor Gott ihren/seinen Namen und beten für die Angehörigen. Jeweils am Ewigkeitssonntag (Ende November) gedenkt unsere Gemeinde noch einmal besonders all derer, die im zurückliegenden Kirchenjahr verstorben sind. Die Angehörigen erhalten kurz davor einen Brief unseres Pfarramts mit einer entsprechenden Erinnerung und Einladung.


Urnenbeisetzung

In der Regel kann die Urne ca. 2 Wochen nach der Trauerfeier beigesetzt werden. Dies geschieht normalerweise im engsten familiären Kreis. Wenn Sie als Angehörige die Beteiligung des Pfarrers wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Pfarramt, um einen Termin zu vereinbaren. Urnenbeisetzungen werden bei uns üblicherweise vormittags um 11.00 Uhr angesetzt.

Kann jemand, der nicht Kirchenmitglied war, kirchlich beerdigt werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er im Todesfall auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diesen Wunsch gilt es zu respektieren.

In diesem Fall kann jedoch ein freier Redner mit der Durchführung der Trauerfeier beauftragt werden (Adressen erhalten Sie bei jedem Bestattungsunternehmen). Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen.

Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an uns bzw. an Pfarrer Schaan wenden.


Trauerfeiern für Heimbewohner des  Johanneshauses

In der Kapelle des Johanneshauses kann nur dann eine Trauerfeier durch unseren Gemeindepfarrer abgehalten werden, wenn die/der Verstorbene (bzw. später die Urne) auf dem Öschelbronner Friedhof beigesetzt wird. Ansonsten findet die Trauerfeier auswärts auf dem Heimatfriedhof statt! Zuständig für diese Feier ist der evangelische Pfarrer, in dessen Zuständigkeitsbereich der jeweilige Friedhof liegt.

Allerdings besteht in jedem Fall die Möglichkeit einer Aussegnungsfeier. Diese kann für die Mitbewohner, das Pflegepersonal und die Angehörigen eine Hilfe sein, die Verstorbene/ den Verstorbenen aus der Hausgemeinschaft zu verabschieden.

Wenn die Angehörigen dies wünschen, kann im Aufbahrungsraum des Johanneshauses binnen 1-3 Tagen eine kirchliche Aussegnungsfeier anberaumt werden. Eine Aussegnung dauert ca. 10 Minuten und beinhaltet Gebet, Bibellesung, Anrede, Segen.